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   LG Frankfurt/Main, 28.08.2018 - 24 Qs 4/18   

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LG Frankfurt/Main, 28.08.2018 - 24 Qs 4/18 (https://dejure.org/2018,95042)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.08.2018 - 24 Qs 4/18 (https://dejure.org/2018,95042)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. August 2018 - 24 Qs 4/18 (https://dejure.org/2018,95042)
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  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00

    Zur Durchsicht von Daten eines im Rahmen einer Durchsuchung sichergestellten,

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.08.2018 - 24 Qs 4/18
    Sie ist Teil der Durchsuchung (BVerfG(K) Beschluss vom 28.04.2003 - 2 BvR 358/03 - juris Rz. 23; BVerfG(K) Beschluss vom 30.01.2001 - 2 BvR 2248/00 - juris Rz. 8; BGH Beschluss vom 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98 - juris Rz. 30 = BGHSt 44, 265, 273) und kann, da sie der Staatsanwaltschaft oder ihren Ermittlungspersonen obliegt, in entsprechender Anwendung des § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO durch den Antrag auf richterliche Entscheidung überprüft werden (BGH ER Beschluss vom 14.12.1998 - 2 BGs 306/98 - juris Rz. 11 mit weiteren Nachweisen).

    b) Über die in § 97 Abs. 1 StPO ausdrücklich genannten Fälle hinaus erkennen Rechtsprechung und Literatur ein sich aus dem Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren sowie eine geordnete und effektive Verteidigung (Art. 6 Abs. 3 EMRK in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und 20 Abs. 3 GG) ergebendes Beschlagnahmeverbot an, sofern es sich um seine Verteidigungsunterlagen handelt (BVerfG(K) Beschluss vom 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00 - juris Rz. 4; BGH Urteil vom 25.02.1998 - 3 StR 490/97 - juris Rz. 9f. = NStZ 1998, 309ff. mit weiteren Nachweisen; LR-Menges StPO 26. Auflage § 97 Rz. 85).

    Vielmehr muss für einen Außenstehenden nachvollziehbar sein, ob die in Rede stehenden Aufzeichnungen zum Zwecke der Verteidigung angefertigt bzw. zusammengestellt wurden (BVerfG(K) Beschluss vom 30.01.2001 - 2 BvR 2248/00 - juris Rz. 4).

    Sie sieht sich im jetzigen Verfahrensstadium auch nicht aufgefordert, selbst eine Sichtung der Unterlagen vorzunehmen, weil die Sicherstellung zur Durchsicht gemäß § 110 StPO erfolgte und die Durchsuchung - welche ausschließlich in die Zuständigkeit der Ermittlungsbehörden fällt - strafprozessual noch nicht abgeschlossen ist (BVerfG(K) Beschluss vom 28.04.2003 - 2 BvR 358/03 - juris Rz. 23; BVerfG(K) Beschluss vom 30.01.2001 - 2 BvR 2248/00 - juris Rz. 8; BGH Beschluss vom 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98 - juris Rz. 30 = BGHSt 44, 265, 273).

    (BVerfG(K) Beschluss vom 30.01.2001 - 2 BvR 2248/00 - aaO Rz. 6).

  • BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03

    Ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung nach StPO § 102 und § 103 und

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.08.2018 - 24 Qs 4/18
    Sie ist Teil der Durchsuchung (BVerfG(K) Beschluss vom 28.04.2003 - 2 BvR 358/03 - juris Rz. 23; BVerfG(K) Beschluss vom 30.01.2001 - 2 BvR 2248/00 - juris Rz. 8; BGH Beschluss vom 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98 - juris Rz. 30 = BGHSt 44, 265, 273) und kann, da sie der Staatsanwaltschaft oder ihren Ermittlungspersonen obliegt, in entsprechender Anwendung des § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO durch den Antrag auf richterliche Entscheidung überprüft werden (BGH ER Beschluss vom 14.12.1998 - 2 BGs 306/98 - juris Rz. 11 mit weiteren Nachweisen).

    Sie sieht sich im jetzigen Verfahrensstadium auch nicht aufgefordert, selbst eine Sichtung der Unterlagen vorzunehmen, weil die Sicherstellung zur Durchsicht gemäß § 110 StPO erfolgte und die Durchsuchung - welche ausschließlich in die Zuständigkeit der Ermittlungsbehörden fällt - strafprozessual noch nicht abgeschlossen ist (BVerfG(K) Beschluss vom 28.04.2003 - 2 BvR 358/03 - juris Rz. 23; BVerfG(K) Beschluss vom 30.01.2001 - 2 BvR 2248/00 - juris Rz. 8; BGH Beschluss vom 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98 - juris Rz. 30 = BGHSt 44, 265, 273).

  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.08.2018 - 24 Qs 4/18
    Sie ist Teil der Durchsuchung (BVerfG(K) Beschluss vom 28.04.2003 - 2 BvR 358/03 - juris Rz. 23; BVerfG(K) Beschluss vom 30.01.2001 - 2 BvR 2248/00 - juris Rz. 8; BGH Beschluss vom 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98 - juris Rz. 30 = BGHSt 44, 265, 273) und kann, da sie der Staatsanwaltschaft oder ihren Ermittlungspersonen obliegt, in entsprechender Anwendung des § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO durch den Antrag auf richterliche Entscheidung überprüft werden (BGH ER Beschluss vom 14.12.1998 - 2 BGs 306/98 - juris Rz. 11 mit weiteren Nachweisen).

    Sie sieht sich im jetzigen Verfahrensstadium auch nicht aufgefordert, selbst eine Sichtung der Unterlagen vorzunehmen, weil die Sicherstellung zur Durchsicht gemäß § 110 StPO erfolgte und die Durchsuchung - welche ausschließlich in die Zuständigkeit der Ermittlungsbehörden fällt - strafprozessual noch nicht abgeschlossen ist (BVerfG(K) Beschluss vom 28.04.2003 - 2 BvR 358/03 - juris Rz. 23; BVerfG(K) Beschluss vom 30.01.2001 - 2 BvR 2248/00 - juris Rz. 8; BGH Beschluss vom 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98 - juris Rz. 30 = BGHSt 44, 265, 273).

  • BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Automobilherstellers gegen die

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.08.2018 - 24 Qs 4/18
    Entscheidend hierfür ist, dass der Beschuldigte die in Rede stehenden Unterlagen ersichtlich, das heißt für einen Außenstehenden nachvollziehbar zum Zwecke seiner Verteidigung in einem gegen ihn anhängigen Strafverfahren angefertigt hat (BGH aaO; vgl. ferner die Nachweise in der Entscheidung des BVerfG(K) vom 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17 - juris Rz. 83).
  • BGH, 25.02.1998 - 3 StR 490/97

    Beschlagnahme- und Verwertungsverbot von Unterlagen des Angeklagten, die

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.08.2018 - 24 Qs 4/18
    b) Über die in § 97 Abs. 1 StPO ausdrücklich genannten Fälle hinaus erkennen Rechtsprechung und Literatur ein sich aus dem Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren sowie eine geordnete und effektive Verteidigung (Art. 6 Abs. 3 EMRK in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und 20 Abs. 3 GG) ergebendes Beschlagnahmeverbot an, sofern es sich um seine Verteidigungsunterlagen handelt (BVerfG(K) Beschluss vom 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00 - juris Rz. 4; BGH Urteil vom 25.02.1998 - 3 StR 490/97 - juris Rz. 9f. = NStZ 1998, 309ff. mit weiteren Nachweisen; LR-Menges StPO 26. Auflage § 97 Rz. 85).
  • LG Braunschweig, 21.07.2015 - 6 Qs 116/15

    Beschlagnahme von Verteidigungsunterlagen; Begründung eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.08.2018 - 24 Qs 4/18
    Während in der Literatur die Ansicht vertreten wird, dass nach der Tat und vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch den Beschuldigten gefertigte Unterlagen nicht beschlagnahmefrei sind (Meyer-Goßner/Schmitt aaO § 97 Rz. 36; BeckOK StPO/Gerhold StPO § 97 Rz. 4 für das Beschlagnahmeverbot nach § 97 Absatz 1 Nummer 1 und 2 StPO), haben mehrere Landgerichte unter Hinweis auf die Rechtsgarantie einer wirksamen Verteidigung entschieden, dass die (förmliche) Einleitung des Ermittlungsverfahrens keine notwendige Voraussetzung für das Bestehen eines Beschlagnahmeverbotes ist (LG Gießen Beschluss vom 25.06.2012 - 7 Qs 100/12 - juris Rz. 11 = wistra 2012, 409f.; LG Braunschweig Beschluss vom 21.07.2015 - 6 Qs 116/15 - juris Rz. 10 = NZWiSt 2016, 37ff.; LG Hamburg Beschluss vom 17.08.2016 - 618 Qs 30/16 - juris Rz. 39ff. = StraFo 2016, 463ff.).
  • BVerfG, 16.11.2009 - 1 BvR 3229/06

    Auslagenerstattung (Verteidigungskosten; erfolgreicher Antrag auf gerichtliche

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.08.2018 - 24 Qs 4/18
    Die Kostenentscheidung (zu deren Erforderlichkeit vgl. BVerfG Beschluss vom 16.11.2009 - 1 BvR 3229/06 - juris Rz. 10 mit weiteren Nachweisen) ergibt sich aus § 473 Abs. 1 StPO.
  • LG Hamburg, 17.08.2016 - 618 Qs 30/16

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Reichweite des Beschlagnahmeschutz für

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.08.2018 - 24 Qs 4/18
    Während in der Literatur die Ansicht vertreten wird, dass nach der Tat und vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch den Beschuldigten gefertigte Unterlagen nicht beschlagnahmefrei sind (Meyer-Goßner/Schmitt aaO § 97 Rz. 36; BeckOK StPO/Gerhold StPO § 97 Rz. 4 für das Beschlagnahmeverbot nach § 97 Absatz 1 Nummer 1 und 2 StPO), haben mehrere Landgerichte unter Hinweis auf die Rechtsgarantie einer wirksamen Verteidigung entschieden, dass die (förmliche) Einleitung des Ermittlungsverfahrens keine notwendige Voraussetzung für das Bestehen eines Beschlagnahmeverbotes ist (LG Gießen Beschluss vom 25.06.2012 - 7 Qs 100/12 - juris Rz. 11 = wistra 2012, 409f.; LG Braunschweig Beschluss vom 21.07.2015 - 6 Qs 116/15 - juris Rz. 10 = NZWiSt 2016, 37ff.; LG Hamburg Beschluss vom 17.08.2016 - 618 Qs 30/16 - juris Rz. 39ff. = StraFo 2016, 463ff.).
  • LG Gießen, 25.06.2012 - 7 Qs 100/12

    Beschlagnahme: Umfang des Beschlagnahmeverbots bei Verteidigungsunterlagen;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.08.2018 - 24 Qs 4/18
    Während in der Literatur die Ansicht vertreten wird, dass nach der Tat und vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch den Beschuldigten gefertigte Unterlagen nicht beschlagnahmefrei sind (Meyer-Goßner/Schmitt aaO § 97 Rz. 36; BeckOK StPO/Gerhold StPO § 97 Rz. 4 für das Beschlagnahmeverbot nach § 97 Absatz 1 Nummer 1 und 2 StPO), haben mehrere Landgerichte unter Hinweis auf die Rechtsgarantie einer wirksamen Verteidigung entschieden, dass die (förmliche) Einleitung des Ermittlungsverfahrens keine notwendige Voraussetzung für das Bestehen eines Beschlagnahmeverbotes ist (LG Gießen Beschluss vom 25.06.2012 - 7 Qs 100/12 - juris Rz. 11 = wistra 2012, 409f.; LG Braunschweig Beschluss vom 21.07.2015 - 6 Qs 116/15 - juris Rz. 10 = NZWiSt 2016, 37ff.; LG Hamburg Beschluss vom 17.08.2016 - 618 Qs 30/16 - juris Rz. 39ff. = StraFo 2016, 463ff.).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.08.2018 - 24 Qs 4/18
    Danach ist das Amtsgericht auch rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass die Maßnahme in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Straftat und zur Stärke des Tatverdachts steht (vgl. BVerfG NJW 2005, 1917 [1922]; NJW 2006, 976 [982]).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

  • BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1562/17

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde von Rechtsanwälten einer international tätigen

  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08

    Durchsuchung von Kanzleiräumen von Rechtsanwälten als nichtverdächtige Dritten

  • BGH, 10.11.2016 - 4 StR 86/16

    Betrug; Bankrott; Verjährung (Beginn, verjährungsunterbrechende

  • BVerfG, 19.06.2018 - 2 BvR 1260/16

    Durchsuchung einer Wohnung (Wohnungsgrundrecht; Ermittlungsverfahren wegen

  • BVerfG, 04.04.2017 - 2 BvR 2551/12

    Durchsuchung bei einer Vermögensverwaltungsgesellschaft wegen des Verdachts der

  • BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvR 1163/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchungs- und

  • OLG Frankfurt, 23.10.1996 - 3 VAs 4/96

    Strafprozessuale Ausgestaltung der Durchsuchungsbefugnis und der Kompetenz zur

  • LG Aschaffenburg, 22.01.2018 - Qs 6/18

    Vermögensarrest gem. § 111e StPO - Kein dringender Tatverdacht erforderlich

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